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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Unsere Leistungen 

Wir bieten Ihnen mehr als eine übliche Mietstation. Bei uns bekommen Sie nicht nur das jeweils passende E-Bike für Ihren Fahrertyp, sondern für das E-Bike auch eine inkludierte Rundumschutz-Versicherung ohne Selbstbeteiligung und Leistungsobergrenze. Bei Problemen, Fragen oder besonderen Vorkommnissen mit Ihrem E-Bike wenden Sie sich bitte entweder an uns +49 (0)30 20866660 oder im Pannenfall an die zentrale Servicenummer des integrierten 24h PickUp-Service (eventuell Vorleistung nötig, nur verfügbar in Deutschland und Österreich). Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

§2 Ihre Nutzung

Wir möchten, dass Sie einen erholsamen, störungsfreien Urlaub verbringen können. Daher sind einige Nutzungsregelungen zu beachten:

2.1 Wir vermieten nur an Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wenigstens 18 Jahre alt sind. Im Zweifel müssen wir uns ein entsprechendes Ausweispapier zeigen lassen. Die Überlassung unserer E- Bikes an Minderjährige ist nur zulässig, wenn diese durch Erwachsene begleitet werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Haftung für Schäden übernehmen, die aus einer Nutzung der E-Bikes durch unbegleitete Kinder oder Jugendliche resultieren.

2.2 Unsere E-Bikes sind nur für Ihren Urlaub gedacht. Eine Teilnahme an Sportveranstaltungen oder für sonstige, sachfremde Zwecke ist untersagt.

2.3 Bitte beachten Sie zu allen Zeiten die Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir empfehlen grundsätzlich das Tragen eines Helms. Fahren Sie niemals, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, gesundheitlich angeschlagen sind oder wenn das Wetter dies nicht zulässt (Gewitter, Sturm, starker Regen). Denken Sie daran, stets ausreichend zu trinken und vermeiden Sie hohe körperliche Belastungen bei starker Sonne oder Hitze.

2.4 Das zulässige maximale Gesamtgewicht eines E-Bikes inkl. Gepäck und Fahrer beträgt 135 kg.

2.5 Eingriffe oder Veränderungen an dem E-Bike sind unzulässig. Im Falle notwendiger Reparaturen sind diese durch uns oder unsere Kooperationspartner vorzunehmen, sofern wir nicht vorher etwas anderes ausdrücklich abgestimmt haben.

2.6 Die Überlassung der E-Bikes an Dritte ist nicht zulässig.

§ 3 Dauer des Mietverhältnisses

3.1 Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung oder – sofern Sie das E-Bike online oder telefonisch bestellt haben – mit dem vereinbarten Mietbeginn. Eine verspätete oder unterbliebene Abholung hat keinen Einfluss auf die Mietzahlung, die von Ihnen trotzdem noch zu erbringen ist. Bitte geben Sie die E-Bikes zum vereinbarten Mietvertragsende an der umseitig festgehaltenen Mietstation ab. Sollte die vereinbarte Mietdauer überschritten werden, sind wir berechtigt, die Nutzungsüberschreitung nachzuberechnen. Ferner behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor, sollten wir wegen der Nutzungsüberschreitung gehindert sein, unsere Mietvertragsverpflichtungen gegenüber anderen Interessenten erfüllen zu können.

3.2 Bei der Abgabe muss das E-Bike den bei der Überlassung vorhandenen Zustand aufweisen. Sollte das E-Bike einen Schaden erlitten haben, geben Sie uns diesen bitte sofort bei der Rückgabe an. Dieser wird in aller Regel von Ihrer Rundumschutz-Versicherung abgedeckt, die Bestandteil des Mietvertrages ist. Wir benötigen aber Ihre Mithilfe bei der Meldung eines Schadens oder Unfalls.

3.3 Sollten Sie gehindert sein, Ihr E-Bike während unserer üblichen Öffnungszeiten (s. umseitig) oder der Öffnungszeiten Ihrer Empfangsstation, abgeben zu können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir
finden mit Ihnen dann einen passenden Termin, behalten uns aber ein Serviceentgelt vor.


§ 4 Sicherung des E-Bikes

4.1 Bitte schließen Sie Ihr E-Bike stets mit dem Rahmen an einem festen Gegenstand an. Verwenden Sie dafür bitte das mitgelieferte Schloss. Eine Absicherung nur durch einen Zusammenschluss von Rahmen und Reifen verhindert beispielsweise nicht das Wegtragen des E­Bikes. Sie helfen uns und Ihnen, wenn Sie Diebstähle vermeiden.

4.2 Bitte melden Sie einen etwaigen Diebstahl des E-Bikes unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls geben.


§5 Haftung

5.1 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen. Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen sind in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.

5.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.

5.3 Die Haftung für ein vertragswidriges Verhalten bei der Nutzung der E-Bikes, insbesondere bei einem Verstoß gegen Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen ist ausgeschlossen.


§6 Mietpreis

Der Mietpreis ergibt sich aus unserer Preisliste, sofern wir nichts anderes vereinbart haben. Er ist bei Abholung der E-­Bikes zu entrichten.


§7 Sonstiges

7.1 Es gilt deutsches Recht.

7.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

7.3 Im Falle einer Auseinandersetzung aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die allgemeinen Regelungen. Wir sind nicht verpflichtet, an einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und haben uns deswegen auch dagegen entschieden.

Postei & Böhl GbR – Stand 01/2022